Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grillin me softly GmbH
Stand: März 2023
Wahrscheinlich wird keiner diese AGB’s lesen, aber trotzdem ist es gut welche zu haben. Sollten Sie dennoch diese gerade lesen, freuen wir uns auf eine gelungene Veranstaltung mit Ihnen zusammen. Dafür werden wir unser Bestes geben. Wir garantieren Ihnen, dass all unsere Mitarbeiter mit viel Energie und Spaß dazu beitragen werden, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange darüber sprechen werden.
Leider kommen wir jedoch auch nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Gute AGBs helfen Ihnen wie uns, einen guten rechtlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen. Sollten Sie Fragen zu den AGBs haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
- Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, halten wir uns an unser Angebot für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Datum der Angebotsabgabe gebunden. Aussagen und Angebote sowie Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mangels besonderer Vereinbarung kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden erst mit unserer schriftlichen oder elektronischen / digitalen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung durch uns zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden.
- Handelt der Veranstalter für einen Dritten, so hat der Buchende dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
- Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung. Wir bitten dafür um Verständnis, Sie profitieren dadurch stets von frischen, wohlschmeckenden Produkten.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate, so behalten wir uns das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 Prozent, kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten. Stand 03/2023
3. Besonderheiten am Lieferort und Stromanforderung
- Über Besonderheiten bezüglich des Lieferorts (beispielsweise Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, zu schmale oder zu niedrige Einfahrten (schmaler als 2,70m oder niedriger als 4,0m), Gefälle ab 5%, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Kunde uns spätestens bei der Bestellung zu informieren Dies gilt insbesondere für die nötigen Voraussetzungen, um die bestellten Trucks aufzustellen und zu betreiben. Der Lieferort muss 48 Std. vor und nach der Veranstaltung für die Mitarbeiter und Zulieferer der MK erreichbar sein, um die Fahrzeuge aufzustellen und abzuholen. Der Lieferort muss für Fahrzeuge mit einer Höhe von 4,0m erreichbar sein. Die Maße der Trucks sind 7 m lang x 2,5 m breit x 3,5 m hoch.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Trucks/Trailer/Theken/Schankwagen/Zelte jeweils an die hierfür vorgesehen Leitungen (Strom, Wasser, etc.) in maximal 25 Metern Entfernung vom jeweiligen Aufstellort angeschlossen werden können Die jeweils nötigen Anschlüsse und sonstigen Daten finden sich im jeweiligen Angebot. Sollte hierzu kein Vermerk sein, werden 230 V Anschlüsse benötigt. Der Kunde muss den Mitarbeitern von uns und den sonstigen von uns zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten ein WC und einen Trinkwasseranschluss zur Verfügung stellen. Kann der Kunde dies nicht sicherstellen, und kann aus diesem Grunde der Truck/ Trailer/Theke/Schankwagen/Zelt etc. nicht oder später betrieben werden, kann der Kunde hieraus keine Rechte herleiten. Der Kunde haftet uns für Schäden die daraus entstehen, dass diese Anforderungen nicht eingehalten werden.
- Bei Nichtbeachtung der vorstehend genannten Anforderungen durch den Kunden ist es uns gestattet, die geschuldete Leistung angemessen anzupassen. Ist dies nicht ohne Gefährdung des Vertragszwecks oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, sind wir berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, ohne dass dadurch der Vergütungsanspruch entfiele. Grillin me softly GmbH hat sich aber ersparte Aufwendungen und einen tatsächlich anderweitig erwirtschafteten Gewinn anrechnen zu lassen, gleichfalls einen solchen, den uns schuldhaft zu erwirtschaften unterlässt.
4. Auslieferung und Lieferverzögerung
- Die Auslieferung erfolgt von an die vom Kunden angegebenen Lieferadressen zu den vereinbarten Lieferterminen. Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher, behördlicher und sonstiger anwendbarer Vorschriften.
- Für Lieferverzögerungen haftet MK nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eigener Mitarbeiter oder zur Erbringung der geschuldeten Leitung eingeschalteter Dritter, und insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt.
5. Preise und Bezahlung
- Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nichts Anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen und Feiern zu garantieren, behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Kosten zu verlangen.
- Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sollte ein Zahlungsverzug eintrete, würden wir Verzugszinsen sowie Mahnkosten und sonstige Verzugskosten in Rechnung stellen.
6. Änderung der Teilnehmerzahl
a) Sollte sich die Anzahl der Teilnehmer ändern, sollte umgehend eine Info erfolgen. Grundsätzlich haben wir 10 % mehr dabei, aber sicher ist sicher. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
b) Bei Teilnehmerüberschreitungen werden über die bestellte Lieferung (für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten, sofern die Teilnehmerzahl über die angemeldete Zahl hinausgeht
7. Stornierung
a) Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar und muss schriftlich erfolgen. Wird ein Vertrag storniert, sind wir berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen:
I. 21 Tage bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Vertragssumme
II. 10 Tage bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme
III. c. ab dem 5. Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vertragssumme
Bei Stornierung 1 Tag vor Liefertermin fallen 100 % des Auftragswertes zur Rechnung an.
b) Wir sind berechtigt, auf Nachweis einen über die vorbenannten Stornierungskosten hinausgehenden Schaden zu fordern, der Kunde ist berechtigt, auf Nachweis einen etwa niedrigeren Schaden anzusetzen.
8. Haftung
a) Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Wir können ggf. den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
b) Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit uns zu treffen. Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität der Waren übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Nachtstrom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, die die Weiterverarbeitung selbst durchführen, findet der Gefahrübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für den Zustand der Ware nach Anlieferung und insbesondere nach der Verarbeitung, wird keine Gewährleistung übernommen.
9. Equipment und Leihwaren
a) Dem Veranstalter obliegt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht für das angemietete Equipment. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Veranstalters, seiner Gäste, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung auf das Equipment, das sich im Eigentum der Grillin me softly GmbH befindet und während der Veranstaltung eingesetzt wird. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
b) Der Auftraggeber hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware.
10. Erfüllungsort/Gerichtstand/anwendbares Recht
a) Erfüllungsort für diese Leistungen von Grillin me softly GmbH und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ist Kirchheim b. München, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Grillin me softly GmbH kann den Kunden auch an dem für ihn zuständigen Gericht verklagen.
b) Dieser Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechts.
11. Schlussbestimmungen
a) Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert, der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Kundendaten werden Selbstverständlich vertraulich behandelt.
b) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholt.
c) Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung liegt beim Kunden, der Kunde stellt Grillin me softly GmbH insofern von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
d) Grillin me softly GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder andere von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse eintreten. Insbesondere auch wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers objektiv nicht gegeben ist oder keine Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises erbracht wird.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.